Informationen zum Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis besteht aus einem Dokument mit mehreren Seiten. Auf Seite 2 sind bedarfsorientierte Angaben,

Seite 3 ist ausgefüllt, wenn die Werte auf verbrauchsorientierten Daten basieren. Dargestellt werden die Ergebnisse,

insbesondere der Energieverbrauchskennwert – nach jetzigem Stand – im Wesentlichen in Form einer Farbskala zwischen

grün und rot.

Wer viel rot sieht, hat ein Haus mit schlechtem Energiestandard. Der Energieausweis ist gesetzlich verpflichtend

und muss potentiellen Käufern oder Mietern auf Wunsch vorgelegt werden können.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Sie sind zehn Jahre gültig.

Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden,

ist der teurere bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Er fußt auf ein technisches Gutachten und kostet ca. zwischen

150 bis zu ca. 1.000 Euro. Der Betrag differiert je nach Bundesland, Anbieter und Aufwand.

Dabei muss das billigste Angebot nicht unbedingt das Beste sein. Beurteilt werden von Gutachtern

ausschließlich bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung.

Ein Großteil braucht laut dena (Deutsche Energie-Agentur) diesen Ausweis, denn drei von vier Gebäuden

wurden in Deutschland vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut.

 

Für alle anderen Häuser reicht prinzipiell der preiswertere verbrauchsorientierte Ausweis.

Dieser orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre und kostet

ab ca. 30 Euro bis ca. 100 Euro. 

Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können,

droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Bauherrenverbände und Verbraucherzentralen raten Eigentümern

meist zum Bedarfsausweis. Die höheren Kosten lohnen sich aus Sicht der Interessenverbände, da dieser eine reelle Vergleichsgrundlage für potenzielle Mieter oder Käufer biete. Weiter wird argumentiert, dass der Bedarfsausweis auch genaue Vorschläge zur energetischen Sanierung des Hauses enthalte und somit für den Eigentümer zusätzlich nützlich sei.

 

Quelle: www.immobilienscout24.de 

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