Kaufvertrag
Der Erwerb einer ImmobiIie lässt sich systematisch in drei Grundtypen einordnen:
- Kauf eines unbebauten Grundstücks (Bauplatz), z.B. zur Bebauung als Bauherr durch eigene Auftragsvergabe.
- Kauf eines Grundstück samt aufstehendem. (gebrauchten) Gebäude, z.B. Einfamllienhaus, oder einer einzelnen Wohnung, z.B. Eigentumswohnung.
- Kauf eines neu zu errichtenden Gebäudes samt Grund und Boden (Haus oder Wohnung), sog. Bauträgervertrag.