Kaufvertrag

Der Erwerb einer ImmobiIie lässt sich systematisch in drei Grundtypen einordnen:

 

  • Kauf eines unbebauten Grundstücks (Bauplatz), z.B. zur Bebauung als Bauherr durch eigene Auftragsvergabe.
     
  • Kauf eines Grundstück samt aufstehendem. (gebrauchten) Gebäude, z.B. Einfamlli­enhaus, oder  einer  einzelnen Wohnung, z.B. Eigentumswohnung.
     
  • Kauf eines neu zu errichtenden Gebäudes samt Grund und Boden (Haus oder Woh­nung), sog. Bauträgervertrag.
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